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Aktuelles

im Stadtigel

Stellungnahmen

Als Träger öffentlicher Belange geben Fachleute des Vereins Stellungnahmen zu öffentlichen und privaten Bauvorhaben, wie Straßenbau, Gewerbeansiedlung usw.. in Natur und Landschaft aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes (naturschutzfachliche Gutachten) ab.

 

Dabei gilt die Eingriffsregelung (auch Eingriffs-Ausgleichs-Regelung), die im deutschen Recht das bedeutendste Instrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes ist, welches in der Normal-Landschaft greift, also auch außerhalb naturschutzrechtlich gesicherter Gebiete. Es gilt ein generelles Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft. Mit dieser Regelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden oder minimiert werden. Außerdem sollen nicht vermeidbare Eingriffe durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden.

 

Als anerkannter Naturschutzverband beteiligte sich die Grüne Liga Westsachsen e. V. an diversen Planungen für Hochwasserschutzmaßnahmen in der Region, an Planungen in der Peripherie verschiedener Naturschutzgebiete sowie an zahlreichen Straßenbauplanungen.

02.03.2021 - Stellungnahme B-Plan "Wohngebiet Wilkauer Höhe" Stadt Wilkau-Haßlau

04.04.2020 - Stellungnahme B-Plan 117 der Stadt Zwickau

04.04.2020 - Stellungnahme zum Wasserkraftwerk am Rödelbach

03.04.2020 - Stellungnahme zur Wildtierbrücke über die Umgehungsstraße Kirchberg

24.03.2020 - Stellungnahme der GL Sachsen zum Wasserkraftwerk am Rödelbach

05.10.2019 - Stellungnahme zum B-Plan 116 der Stadt Zwickau

28.03.2019 - Stellungnahme zum Flächennutzungsplan Werdau

11.08.2013 - Stellungnahme zum FLächennutzungsplan Zwickau

22.07.2011 - Stellungnahme zur Bebauung der Libellenteiche

Wir treffen uns von März bis Oktober jeden Donnerstag von 16:00 bis 18:00 oder nach Absprache zum Arbeitseinsatz auf unserem Vereinsgelände in der Crossener Straße 23, 08058 Zwickau. Dabei ist jeder eingeladen mitzuhelfen oder einfach den Verein kennen zu lernen.

Unser Veranstaltungskalender befindet sich hier.

Unsere Mitgliederversammlung findet an jedem ersten Donnerstag im Monat ab 18:00 Uhr statt. Falls dies ein Feiertag ist, dann am zweiten Donnerstag. Gäste sind immer herzlich willkommen.

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