Stellungnahmen
Als Träger öffentlicher Belange geben Fachleute des Vereins Stellungnahmen zu öffentlichen und privaten Bauvorhaben, wie Straßenbau, Gewerbeansiedlung usw.. in Natur und Landschaft aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes (naturschutzfachliche Gutachten) ab.
Dabei gilt die Eingriffsregelung (auch Eingriffs-Ausgleichs-Regelung), die im deutschen Recht das bedeutendste Instrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes ist, welches in der Normal-Landschaft greift, also auch außerhalb naturschutzrechtlich gesicherter Gebiete. Es gilt ein generelles Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft. Mit dieser Regelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden oder minimiert werden. Außerdem sollen nicht vermeidbare Eingriffe durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden.
Als anerkannter Naturschutzverband beteiligte sich die Grüne Liga Westsachsen e. V. an diversen Planungen für Hochwasserschutzmaßnahmen in der Region, an Planungen in der Peripherie verschiedener Naturschutzgebiete sowie an zahlreichen Straßenbauplanungen.
04.04.2020 - Stellungnahme B-Plan 117 der Stadt Zwickau
04.04.2020 - Stellungnahme zum Wasserkraftwerk am Rödelbach
03.04.2020 - Stellungnahme zur Wildtierbrücke über die Umgehungsstraße Kirchberg
24.03.2020 - Stellungnahme der GL Sachsen zum Wasserkraftwerk am Rödelbach
05.10.2019 - Stellungnahme zum B-Plan 116 der Stadt Zwickau
28.03.2019 - Stellungnahme zum Flächennutzungsplan Werdau
11.08.2013 - Stellungnahme zum FLächennutzungsplan Zwickau
22.07.2011 - Stellungnahme zur Bebauung der Libellenteiche