
Aktuelles
im Stadtigel
Beitragsordnung
Beschlossen zur Hauptversammlung am 20.03.2026
1. Mitgliedsbeiträge
1.1. Mindestbeiträge im Jahr
Einzelmitglied 50,00€
SchülerInnen, Auszubildende, StudentInnen, Jugendliche
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Arbeitslose
und RentnerInnen 30,00€
Natürliche Fördermitglieder min. 25,00€
Juristische Fördermitglieder min. 50,00€
1.2. Höhere freiwillige Beiträge
Höhere Jahresbeiträge als die oben angegebenen können
auf der Basis von Selbsteinschätzung und freiwilliger
Verpflichtung von den Mitgliedern gezahlt werden.
1.3. Ehrenmitglieder sind von der Beitragsordnung befreit.
2. Beitragszahlung
(1) Die erste Beitragszahlung ist mit dem Eintritt in den
Verein anteilig für das laufende Kalenderjahr zu zahlen.
Die weiteren Jahresbeiträge werden bis zum 31.03. eines
jeden Jahres fällig. Rückerstattungen bei Beendigung
der Mitgliedschaft erfolgen nicht.
(2) Die Beitragszahlungen sind an die Geschäftsstelle des
Vereines zu entrichten, bei der die Mitgliedsdatei geführt
wird und wo die Beitragsmittel verwaltet werden.
(3). Nicht eingehaltene Zahlungsverpflichtungen werden
einmal jährlich generell im Rahmen der allgemeinen
Vereisinformationen angemahnt.
Im Übrigen gelten die Regelungen des §5 der Satzung der Grünen Liga Westsachsen e. V. Zwickau in der GRÜNEN LIGA Sachsen e.V.
Wir treffen uns von März bis Oktober jeden Donnerstag von 16:00 bis 18:00 oder nach Absprache zum Arbeitseinsatz auf unserem Vereinsgelände in der Crossener Straße 23, 08058 Zwickau. Dabei ist jeder eingeladen mitzuhelfen oder einfach den Verein kennen zu lernen.
Unser Veranstaltungskalender befindet sich hier.

